Krankenkasse

Jede Frau hat Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme.

Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Die Hebamme arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985) und der Berufsordnungen der Länder. Hebammenhilfe umfaßt die Beratung, Betreuung und Hilfeleistungen in Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit sowie auch die Beratung in Fragen der Familienplanung.

Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen- Gebührenverordnung (HebGV) geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren, der Umfang entspricht meist dem der gesetzlichen Krankenkasse (jedoch gezielt Geburtsvorbereitungskurs und Rückbildungskurs hinterfragen).